Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Vergabe von Bauleistungen sowie die Auftragsausführung. Sie findet sowohl oberhalb als auch unterhalb der Schwellenwerte Anwendung. Sie ist in drei Teile gegliedert: die Vergabe (Teil A), die Ausführung (Teil B) und die technischen Vertragsbedingungen (Teil C).
vgl. VOL- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
vgl. VOF - Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
vgl. Vergabeverordnung