Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) gibt es seit Inkrafttreten des neuen Vergaberechts am 18. April 2016 nicht mehr. Die Vorschriften für Vergabeverfahren zur Beschaffung freiberuflicher Dienstleistungen wurden weitestgehend in die Vergabeverordnung VgV übertragen. In Abschnitt 6 der VgV sind die Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.
vgl. VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
vgl. VOL - Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
vgl. Vergabverordnung VgV