Glossar
Vorabinformation

Die Vorabinformation ist die Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bieter durch die Vergabestelle über die Gründe, warum diese nicht berücksichtigt wurden. Die Vorabinformation muss 14 Tage vor der Erteilung des Zuschlags übermittelt werden. Die 14-tägige Frist gibt Zeit für ein gegebenenfalls nötiges Nachprüfungsverfahren seitens der Bieter. Erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist die Erteilung des Zuschlags möglich.

vgl. Vorinformation

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