Die Vorinformation ist die frühzeitige Mitteilung einer Vergabestelle über eine beabsichtigte Vergabe. Diese wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschreibung. Durch die Vorinformation kann der Auftraggeber lediglich die Frist zur Angebotsabgabe verkürzen, da die Bieter bereits informiert wurden.
vgl. Vorabinformation