Glossar
Zuschlag

Der Zuschlag beendet das Vergabeverfahren. Als Zuschlag wird die Annahme eines Angebots durch die Vergabestelle bezeichnet.
Dem Zuschlag geht die Prüfung und Bewertung aller Angebote voraus. Mit dem Zuschlag kommt ein Vertrag zustande, für den die Bedingungen gelten, die in der Ausschreibung genannt wurden.

vgl. Submissionsergebnis
vgl. Zuschlagskriterien
vgl. Zuschlagsfrist

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