In der möglichst kurz gehaltenen Zuschlagsfrist soll durch den Auftraggeber die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Entscheidung erfolgen. Sie beginnt mit dem Submissionstermin. In dieser Zeit sind die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Frist von 30 Kalendertagen ab dem Submissionstermin sollte nicht überschritten werden.
vgl. Zuschlag
vgl. Zuschlagskriterien